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   VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16   

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VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16 (https://dejure.org/2016,23033)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.07.2016 - 1 B 1419/16 (https://dejure.org/2016,23033)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 (https://dejure.org/2016,23033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1424
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Für den danach erforderlichen Vergleich der Bewerber anhand der Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung hat der Dienstherr vorrangig auf dienstliche Beurteilungen, die über die Bewerber erstellt worden sind, abzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rdnr. 15).

    Danach erweist sich die Annahme des Antragsgegners, dass im vorliegenden Verfahren trotz der formal gleichen Bewertung der Antragstellerin und des Beigeladenen die Beurteilung des Beigeladenen wegen des von ihm innegehabten im höheren Statusamt besser zu bewerten sei, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rdnr. 15) deshalb als unzutreffend, weil es wegen der unterschiedlichen Beurteilungsgrundlagen an einer formal gleichen Bewertung fehlt.

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, dass sie auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, dass sie das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen und dass sie auf den gleichen Bewertungsmaßstäben bzw. Beurteilungsvorgaben beruhen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 30; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15 sowie Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, juris Rdnr. 52 und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -, juris Rdnr. 13).

    Dienstliche Beurteilungen sind somit regelmäßig dann miteinander vergleichbar, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind, sie auf einheitlichen Beurteilungsvorgaben beruhen und sie auch gleichermaßen aktuell sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 30).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Der vom Antragsgegner in der Beschwerdeerwiderung vorgenommene Vergleich der Aussagen in den dienstlichen Beurteilungen von Antragstellerin und Beigeladenem leistet den Schritt der Vergleichbarmachung, ungeachtet dessen, dass eine solche Nachholung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aus Rechtsschutzgründen nicht mehr möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rdnr. 22), nicht.
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung darauf hingewiesen, dass diese Erwägung nicht schematisch angewendet werden kann, sondern dass das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BVerfG, a.a.O., juris Rdnr. 17 sowie Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris Rdnr. 11).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, dass sie auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, dass sie das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen und dass sie auf den gleichen Bewertungsmaßstäben bzw. Beurteilungsvorgaben beruhen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 30; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15 sowie Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, juris Rdnr. 52 und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -, juris Rdnr. 13).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, dass sie auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, dass sie das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen und dass sie auf den gleichen Bewertungsmaßstäben bzw. Beurteilungsvorgaben beruhen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 30; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15 sowie Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, juris Rdnr. 52 und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -, juris Rdnr. 13).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Der Auswahlvermerk enthält in seinem ersten Teil, in dem der Ausschluss der Antragstellerin aus dem weiteren Binnenvergleich der Bewerber begründet wird, allein Ausführungen zu der Frage, wann bei wesentlich gleichem Gesamtergebnis Unterschiede im Maßstab der Beurteilung zum Tragen kommen bzw. unter welchen Voraussetzungen trotz eines formal gleichlautenden Gesamturteils der dienstlichen Beurteilungen der Bewerber von wesentlich ungleichen Beurteilungen ausgegangen werden kann und ein Vergleich der Einzelmerkmale nicht mehr anzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rdnr. 12 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Mai 2016 - 9 L 19/16.F - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Es ist dabei Sache des Dienstherrn, einen ermessens- und beurteilungsfehlerfreien Vergleich der Bewerber im Auswahlverfahren zu ermöglichen und damit Aussagen aus Beurteilungen, die auf unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben beruhen, miteinander "kompatibel" zu machen (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - NVwZ 2017, 46 Rn. 85; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370 ; VGH Kassel, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 - NVwZ 2016, 1424 Rn. 13; zu den dabei auftretenden Schwierigkeiten anschaulich Lorse, ZBR 2016, 361).
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17

    Konkurrent um die Präsidentenstelle unterliegt im Einstweiligen

    Insoweit verweist der Antragsgegner auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14.07.2016, 1 B 1419/16, , Rdnr. 20).

    Insoweit verweist der Antragsgegner auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 14.07.2016, 1 B 1419/16, , Rdnr. 21).

    Hier gilt, was bereits im Beschluss des Hessischen VGH vom 14.07.2016 (1 B 1419/16) zutreffender Weise ausgeführt ist: " Zwar ergibt sich insoweit aus Nr. 2.4 der Richtlinie, dass die dort für die Leitung eines Gerichts niedergelegten Einzelanforderungen nicht für die Leitung eines oberen Landesgerichts gelten sollen.

    Was die Erstellung der Beurteilung der Antragstellerin anbelangt, gilt, was der VGH im Beschluss vom 14.07.2016 in dem Verfahren 1 B 1419/16 zutreffend ausgeführt hat: " Es unterliegt weiterhin keinen Bedenken, dass das Hessische Ministerium der Justiz die dienstliche Beurteilung der Antragstellerin erstellt hat.

  • VGH Hessen, 14.06.2018 - 1 B 2345/17

    Beförderung

    Der Senat hält insoweit auch angesichts des Vortrags der Antragstellerin zur angeblichen Fehlerhaftigkeit dieses Vorgehens an seiner Rechtsprechung fest, wonach die vom Antragsgegner vorgenommene Bestimmung des Anforderungsprofils zulässig ist (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rdnr. 20).
  • VG Mainz, 24.01.2018 - 4 L 1377/17

    Besetzung einer ministeriellen Abteilungsleiterstelle gerichtlich gestoppt

    24 Beurteilungen sind nur dann vergleichbar, wenn sie gleichermaßen aktuell sind, im gleichen Statusamt erzielt und auf einheitlichen Beurteilungsvorgaben beruhen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 - juris, Rn. 11).

    Allerdings muss der Dienstherr dann zunächst die Vergleichbarkeit der Beurteilungen herstellen (Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juli 2016, a.a.O., Rn. 12).

  • VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17

    Unzulässiger Ausschluss vom Auswahlverfahren

    Die Bewerberauswahl hat, wenn sie dem Bewerbungsverfahrensanspruch gerecht werden soll, ausschließlich anhand der Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rdnr. 9; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 -, juris, Rdnr. 8).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

    Dann kann aber auch der Grundsatz des höheren Gewichts einer im höheren Statusamt erhaltenen dienstlichen Beurteilung nicht uneingeschränkt Geltung beanspruchen (SächsOVG, B.v. 6.5.2013 - 2 B 322/13 - juris Rn. 21: Konkurrenz zwischen BesGr. R 2 und B 2 um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am FG; OVG NW, B.v. 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - juris Rn. 10 f. m.w.N: Konkurrenz unterschiedlicher Besoldungsgruppen aus der Beamten- und Richterschaft um die Stelle eines Präsidenten eines Landgerichts; HessVGH, B.v. 14.7.2016 - 1 B 1419/16 - juris Rn. 13: Konkurrenz zwischen BesGr. R 3 und B 3 um die Stelle des Präsidenten eines Landessozialgerichts; mangels einheitlicher Beurteilungsgrundlage keine Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen).
  • VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 B 1574/21

    Konkurrentenstreitverfahren Generalstaatsanwalt

    Denn es ist nicht erkennbar, weshalb die in den Beurteilungsrichtlinien festgeschriebenen Anforderungsmerkmale für Gerichtsleitungen im Hinblick auf die sog. Grundanforderungen, die ausgeprägte Fachkompetenz, die ausgeprägte soziale Kompetenz und die ausgeprägte Führungskompetenz nicht auch in sachgerechter Weise für die Beurteilung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers um die Stelle des Generalstaatsanwalts Anwendung finden können (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris Rn. 20 ).
  • VGH Hessen, 12.02.2019 - 1 B 213/19

    Vorauswahl unter den Bewerbern für den Laufbahnaufstieg

    Ein Polizeihauptmeister mit Zulage hat ein höheres Statusamt inne als ein Polizeihauptmeister (zur Statusamtsrelevanz der Zulage vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris Rn. 17).
  • VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 514/18

    Zu der Aktualität dienstlicher Beurteilungen in einem

    Die Begriffe eröffnen einen Beurteilungsspielraum des Dienstherrn, der einer begrenzten richterlichen Kontrolle unterliegt (st. Rspr. Hess. VGH, Beschluss vom 14.07.2016 - 1 B 1419/16 -, juris Rdnr. 9 ).
  • VGH Hessen, 25.01.2018 - 1 B 1786/17

    Zulässigkeit einer an die Diensterfahrung anknüpfenden Beschränkung des

    Die Bewerberauswahl hat, wenn sie dem Bewerbungsverfahrensanspruch gerecht werden soll, ausschließlich anhand der Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rdnr. 9; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 -, juris, Rdnr. 8).
  • VG Cottbus, 26.02.2019 - 4 L 666/18

    Systematische Beschäftigung von Beamten auf Dienstposten, die höher bewertet sind

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 3 L 1944/18

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

  • VG Wiesbaden, 10.07.2020 - 3 L 560/19

    Zur Fortentwicklung der Anlassbeurteilung aus der Regelbeurteilung

  • VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18

    Zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen,

  • VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18

    Konkurrentenstreit; Dienstposten Finanzamtsvorsteher; Fehlerhafte

  • VG Wiesbaden, 12.03.2020 - 3 L 325/18

    Zur Aktualität dienstlicher Beurteilungen;Finanzverwaltung

  • VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17

    Schulfachliches Überprüfungsverfahren

  • VG Wiesbaden, 25.06.2019 - 3 L 5206/17

    Einzelfall einer rechtmäßigen Auswahlentscheidung.

  • VG Wiesbaden, 16.07.2021 - 3 L 1310/20

    Zum Ausschluss vom weiteren Stellenbesetzungsverfahren wegen der Nichterfüllung

  • VG Wiesbaden, 31.03.2020 - 3 L 326/18

    Anforderungen an die Eignungsprognose, wenn der zu vergebende Dienstposten

  • VG Wiesbaden, 15.04.2020 - 3 L 1620/18

    Einzelfall einer Besetzung eines Dienstpostens mit Schulleitungsaufgaben;

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